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Betriebs- und Arbeitssicherheit Arbeitsschutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip

Persönliche Schutzausrüstung

Die Hierarchie der Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip

Was verbirgt sich hinter dem STOP-Prinzip?

Die systematische Analyse der Gefährdungen an allen Arbeitsplätzen im Unternehmen, die Gefährdungsbeurteilung, ist eines der zentralen Elemente des präventiven betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Die Gefährdungsbeurteilung, deren rechtliche Grundlagen in § 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes verankert sind, besteht in der praktischen Durchführung aus zumeist sieben Schritten. Auf Basis der Gefährdungen werden in Schritt 4 konkrete Schutzmaßnahmen festgelegt, mit denen man diese Gefahrenquellen entweder ganz eliminieren oder zumindest deutlich reduzieren kann. Hierbei hat sich eine Maßnahmenhierarchie bewährt, die angibt, welche Schutzmaßnahmen Priorität gegenüber anderen haben sollen. Gemeint ist das vierstufige STOP-Prinzip. Dabei handelt es sich um eine Abkürzung von Substitution – Technische Maßnahmen
– Organisatorische Maßnahmen – Personelle Maßnahmen. Diese Reihenfolge ist nicht zufällig, sondern mit ihr wird eine Rangfolge benannt, die gesetzlich vorgegeben und damit (im Regelfall) nicht verhandelbar ist. Ein Unternehmen muss objektive und damit auch rechtlich begründbare Argumente haben, wenn es die Reihenfolge nicht einhält.

stop prinzipTipp

Wenn eine einzelne Schutzmaßnahme die Gefährdung nicht ausreichend verringert, muss ein Unternehmen mehrere Schutzmaßnahmen kombinieren. Aber auch dabei muss der Arbeitgeber das STOP-Prinzip beachten. Dies kann bedeuten, dass zum Beispiel erst nach Umsetzung mehrerer technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ausgewählt werden darf.

 



Die STOP-Hierarchie

1. Substitution  —  2. Technische Maßnahmen  —   3. Organisatorische Maßnahmen  —  4. Personelle Maßnahmen


 

1. Substitution

Tipp
Alle Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren, die nicht vollständig sicher und daher gesundheitsgefährdend sind, sollten idealerweise gegen bessere und
sicherere ausgetauscht werden.

Oberste Priorität im STOP-Prinzip hat die Substitution (bedeutet: Ersatz bzw. Ersetzen), also das Ausschalten einer Gefahrenquelle. Dabei kann es sich nicht nur um die Außerbetriebnahme von besonders gefährdungsintensiven Maschinen und Anlagen handeln, sondern auch um die Vermeidung von besonderen Gefahrstoffen oder gesundheitsschädlichen Arbeitsprozessen.

 

Stop-Prinzip-Ablauf-der-Üperprügung-und-Anpassung-hintergrund

2. Technische Maßnahmen

Welche Art von Technologie und welche technischen Arbeitsmittel sowie Arbeitsverfahren zum Einsatz kommen und wie bereits in Betrieb befindliche Maschinen und Anlagen sicherheitsorientiert umgebaut werden sollten, darüber befindet das Arbeitsschutzgesetz sehr eindeutig: »Bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen. « Was genau unter dem »Stand der Technik« zu verstehen ist, findet sich wiederum in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie definiert, wie die geeigneten Arbeitsmittel ausgewählt werden sollen und wie diese sicher angewendet werden. Sie macht auch Vorgaben zur geeigneten Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren.

Warum sind technische Maßnahmen direkt hinter der Substitution die zweitwichtigste Maßnahmenebene?
Der positive Einfluss der Technik auf das Unfallgeschehen ist durch Statistiken hinreichend belegt, da der Einsatz von modernen, dem Stand der Technik entsprechenden Maschinen und Verfahren mit hohen Sicherheitsstandards selbst in den Branchen mit den höchsten Unfallquoten zu erheblichen Unfallrückgängen geführt hat. Dies wurde zum Beispiel durch Licht- oder Laserschranken oder Einhausungen, die den direkten Kontakt des Beschäftigten mit der Maschine verhindern, durch Kapselung zur Verringerung der Lärmbelästigung oder durch bauliche Mechanismen zur Verhinderung von Gefahrstoffaustritten erreicht.

3. Organisatorische Maßnahmen

Bei organisatorischen Schutzmaßnahmen geht es einerseits um sicherheitsorientierte Verhaltensänderungen bei den Beschäftigten, andererseits um die räumliche oder zeitliche Trennung einer Gefahrenquelle von den Mitarbeitern im Unternehmen. Die Trennung von Fußwegen und Fahrwegen, die Beschränkung der Personenanzahl in einem bestimmten Arbeitsbereich oder der Arbeitszeit bei Arbeiten
mit hoher Lärm- oder Gefahrstoffbelastung gehören zu Letzterem.

Auch einen wirtschaftlichen Aspekt haben organisatorische Maßnahmen: Mit ihnen kann sichergestellt werden, dass alle erforderlichen Ressourcen rechtzeitig zur Verfügung stehen, Arbeitsabläufe fachgerecht geplant und durchgeführt werden sowie Arbeitsmittel und Persönliche Schutzausrüstungen bestimmungsgemäß verwendet und überprüft werden. Unabhängig vom STOP-Prinzip müssen aber bestimmte organisatorische Schutzmaßnahmen in jedem Fall im Unternehmen umgesetzt werden, beispielsweise die Erstellung von Betriebsanweisungen, Begehungen, Wartungen und Unterweisungen.

4. Personelle Maßnahmen – aktiver Arbeitsschutz mit PSA

Tipp

PIEL  bietet im Rahmen
eines »Safety Checks« zusätzlich
zur PSA-Auswahl und -Anpassung
Einweisungs- und Schulungs-angebote, Prüfungen, Wartungen sowie Reparatur- und Reinigungs-services an.

Personelle bzw. personenbezogene Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu allen anderen Maßnahmen. Der Einsatz von Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) ist daher immer die letzte Möglichkeit, um die Mitarbeiter zu schützen. Nichtsdestotrotz ist eine effektiv schützende PSA ein unabdingbarer Bestandteil des modernen und präventiven Arbeitsschutzes.

Bei ihrer Auswahl muss eine ganze Reihe von Faktoren berücksichtigt werden. Unter anderem, dass der Einsatz von PSA für den Mitarbeiter oft eine Mehrbelastung bedeutet – zum Beispiel aufgrund des zusätzlichen Gewichts. Daher benötigen Beschäftigte nicht irgendeine Schutzausrüstung, sondern eine, die optimal den Anforderungen an ihrem jeweiligen Arbeitsplatz entspricht und ihnen gleichzeitig maximalen Tragekomfort bietet. Es ist daher ratsam, für die richtige Auswahl Experten des Technischen Handels zurate zu ziehen, um individuelle Sicherheit, Komfort und Ergonomie herzustellen.

 

Persönliche Schutzausrüstung

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